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ReRo

Müssen Eltern für einen Einbürgerungantrag der Kinder ein eigenes Einkommen nachweisen?

Hallo liebes Team,
Ende letzten Jahres haben Freunde einen Einbürgerungsantrag für ihre Kinder eingereicht. Nun kam die Antwort: Die Eltern müssen Gehaltsnachweise der letzten 20 Monate und einen unbefristeten Arbeitsvertrag nachweisen. Ist das wirklich die Voraussetzung?
Beide Elternteile sind arbeitssuchend. Der Vater aufgrund dessen, dass er eine gesundheitliche Einschränkung hat und daher nicht alle Jobs für ihn in Frage kommen. Die Mutter, weil sie sich noch im Elternzeit befindet.
Was kann man jetzt tun? Den Einbürgerungantrag zurücknehmen, damit man wenigstens einen Teil des Geldes zurückerhält?
Ich bin dankbar für eine Antwort.

 

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @ReRo  
danke, dass du deine Frage hier im Forum stellst. 

Ich verlinke Beraterinnen, die sich zum Thema Einbürgerung gut auskennen:
@Zainah_Pass[t]Genau  
@Susanne_Pass[t]genau  

Viele Grüße
Daniela
 

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Susanne_Pass[t]genau

Hallo @ReRo  

Ja, das ist korrekt. Auch bei der Einbürgerung von Kindern ohne ihre Eltern wird die Lebensunterhaltssicherung überprüft. Wenn die Familie staatliche Leistungen erhält und den Lebensunterhalt damit nicht eigenständig sichern kann, besteht kein Anspruch auf den deutschen Pass. Der Antrag sollte zurückgenommen werden. Die Familie kann es wieder probieren, wenn sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt. Viel Erfolg und viele Grüße

Susanne

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ReRo

Liebe Susanne, vielen Dank für die Nachricht. Das ist ja eine traurige Information. Das heißt bei Elternzeit etc. gibt es keine Ausnahme?
Viele Grüße

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Susanne_Pass[t]genau

@ReRo  

Hallo nochmal, doch, es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahmen beinhalten eine Prognose der zuständigen Behörde, über die bisherige Lebensunterhaltssicherung / Erwerbstätigkeit, die aktuelle und die zukünftige. 

Es besteht dann kein Anspruch auf den deutschen Pass, möglicherweise wird aber ein Ermessen ausgeübt. 

Dieses Ermessen kann ausgeübt werden, obwohl zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird. Bei Antragsteller*innen im SGB II oder SGB XII Bezug ist eine Einbürgerung nicht möglich bzw. nur dann, wenn der Leistungsbezug nicht länger als 4 Monate in den letzten 24 Monaten war. Da Du diese Ausnahme erwähnt hattest, bin ich davon ausgegangen, dass die Familie aktuell Bürgergeld bezieht. Da die Ermessensausübung immer vom individuellen Fall abhängt, ist es schwierig, hier eine allgemeine Aussage dazu zu treffen. Ich hoffe, ich konnte Dir trotzdem helfen. Wenn Du noch Fragen hast, schreib mir gerne eine Mail auf dem direkten Weg: kolb@bzi-bundesintegrationsrat.de 

Viele Grüße

Susanne

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