Informationsanfrage: Änderung des Aufenthaltstitels wegen geänderter Lebenssituation
Liebes Team von Handbook Germany,
ich bin türkischer Staatsbürger und lebe in Waiblingen, Deutschland. Meine Ehefrau ist mit einem Visum nach §16b zum Zweck eines Masterstudiums nach Deutschland eingereist. Ich selbst bin im Rahmen des Familiennachzugs eingereist und habe eine Aufenthaltserlaubnis nach §29 i.V.m. §30 Abs. 1 AufenthG erhalten. Unsere Aufenthaltstitel sind beide bis zum 31. Januar 2026 gültig.
Meine Frau ist derzeit schwanger, und wir erwarten die Geburt unseres Kindes am 1. Dezember 2025. Sie arbeitet momentan in Teilzeit, hat sich jedoch aufgrund der Schwangerschaft entschieden, ihr Masterstudium nicht fortzusetzen. Daher möchten wir unseren Aufenthaltstitel ändern lassen.
Nach unseren Informationen benötige ich für die Änderung meines Aufenthaltstitels entweder einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag oder einen auf mindestens ein Jahr befristeten Vertrag. Zurzeit bin ich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bei der Organisation „Tafel“ mit einem einjährigen Teilzeitvertrag beschäftigt. Um unsere Familie finanziell zu unterstützen, bin ich zudem auf der Suche nach einer zweiten Teilzeitstelle.
Wir möchten außerdem betonen, dass wir derzeit keinerlei staatliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dennoch fragen wir uns, ob im Falle einer Ablehnung der Verlängerung unseres Aufenthaltstitels die Gefahr einer Abschiebung besteht.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Ihre Unterstützung und Informationen zu folgenden Fragen:
- Reicht mein aktueller Teilzeitvertrag aus, um unseren Aufenthaltstitel zu verlängern?
- Erhöht ein zweiter Teilzeitjob die Chancen auf eine Verlängerung?
- Ist ein unbefristeter Vollzeitarbeitsvertrag für die Änderung des Aufenthaltstitels zwingend erforderlich?
- Welche Auswirkungen hat die Schwangerschaft meiner Frau und die bevorstehende Geburt auf unseren Aufenthaltstitel?
- Ab wann können wir den Termin zur Verlängerung des Aufenthaltstitels frühestens beantragen?
- Auch wenn wir keine staatlichen Leistungen beziehen – besteht das Risiko einer Abschiebung bei einer ablehnenden Entscheidung?
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns darüber hinaus mitteilen könnten, welche Unterlagen wir für die Antragstellung bei der Ausländerbehörde vorbereiten müssen und worauf wir besonders achten sollten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihr Verständnis. Wir freuen uns auf Ihre baldige Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen