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Argeitnehmer

Arbeitgeberwechseln

Hallo an alle,
Einen schönen Tag noch.


Ich würde mich freuen, wenn Sie eine Frage beantworten könnten.

Ich habe meine Position am selben Arbeitsplatz gewechselt. Ich wollte dies der Ausländerbehörde melden. Zuerst habe ich nur den Vertrag gesendet. Ich habe den Hinweis erhalten, dass die Kündigungsschutzbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt und übersandt werden muss.

Das Dokument habe ich dem Arbeitgeber persönlich und per E-Mail zugesandt. Er bietet mir derzeit eine andere Stelle an, aber ich möchte diese Stelle nicht. Deshalb füllt er das Dokument nicht aus.

Ist es in Ordnung, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle, ohne dieses Dokument an die Ausländerbehörde zu schicken? Ich habe ein Jobangebot von woanders erhalten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

5 Kommentare

Antworten (5)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Argeitnehmer  
schön, dass du unser Forum gefunden hast!

Wenn ich alles richtig verstehe, hast du schon entschieden, dass du die Stelle bei einem anderen Arbeitgeber annehmen möchtest. 
Grundsätzlich kommt es auf diese Faktoren an, worauf du beim Arbeitgeberwechsel achten musst:

  1. Deinen Aufenthaltstitel (Fachkraft, Blaue Karte)
  2. Die Zeit, die du bereits bei deinem aktuellen Arbeitgeber gearbeitet hast.
  3. Die Ausländerbehörde, die für dich zuständig ist.

Wenn du möchtest, kannst du mir noch einmal mehr Infos senden. Dann kann ich dir ausführlicher antworten.

Wenn du weitere Fragen zur Kündigungsschutzbescheinigung hast, können dir die Berater:innen von @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein und @Faire__Integration_BB hier im Forum antworten.

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Argeitnehmer

Hallo,


danke für Ihre Antwort. 

Ich erkläre, was ich meine. 

Ich habe angefangen, in meiner Firma eine andere Position anzunehmen. Ich habe meinen Vertrag geschickt, um die Ausländerbehörde über diesen Positionswechsel zu informieren. In der Rückmeldung wurde ich gebeten, das vom Arbeitgeber auszufüllende Dokument „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ einzusenden. Ich habe dieses Dokument dem Arbeitgeber gegeben. Aber der Arbeitgeber füllt dieses Dokument nicht. Ich möchte auch nicht mehr für diese Firma arbeiten. Meine Frage ist: Ist es ein Problem, wenn ich dieses Dokument nicht sehe? und kann ich den Arbeitgeber wechseln, ohne dieses Dokument einzusenden?

Im Voraus danke für Ihre Antwort

Viele Grüße 

Antworten
Argeitnehmer

Ich habe die Blaue Karte

Antworten
Argeitnehmer

Hallo Frau @Daniela_Community Managerin


nochmals vielen Dank für Ihre Antwort. 
-Ich habe die Blaue Karte bis zum Jahr 2028 Februar 


Ich arbeite seit 20 Monaten (15 Monate mit der Blauen Karte) mit diesem Arbeitgeber. 

-Ich arbeite in Frankfurt. Gür mich ist Ausländerbehörde Frankfurt zuständig. 

Können Sie bitte mich informieren, wie ich weitermachen soll?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort 

viele Grüße 

Antworten
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Daniela_Community_Managerin
Aktualisiert:

Hallo @Argeitnehmer  
super, danke für die vielen Infos. 

Es kommt tatsächlich auch noch darauf an, wann du die Blaue Karte erhalten hast.

Auf der Seite der Ausländerbehörde Frankfurt stehen genaue Informationen:


Blaue Karte erhalten VOR 18. November 2023

Bindung an den Arbeitgeber - Gesetzeslage bis 17.11.2023
Innerhalb der ersten zwei Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Blauen Karte EU wird vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist. Sollten Sie den Arbeitgeber innerhalb der ersten zwei Jahre wechseln wollen, muss die Nebenbestimmung durch die Ausländerbehörde geändert werden. 

https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag…

Den Arbeitgeberwechsel beantragst du auch auf dieser Seite. Dafür muss der neue Arbeitgeber die "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" ausfüllen.

 

Blaue Karte erhalten NACH November 2023
(Ich vermute, dass das hier auf dich zutrifft, da du die Blaue Karte seit 15 Monaten hast.)
 

Für den Arbeitgeberwechsel benötigen Sie keine Zustimmung der Ausländerbehörde. Diese kann jedoch in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung den Arbeitsplatzwechsel für 30 Tage aussetzen und innerhalb dieses Zeitraums ablehnen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU nicht vorliegen. Eine Änderung der Nebenbestimmung muss nicht erfolgen, da Sie bereits die Erlaubnis einer Beschäftigung ohne Bindung besitzen.

https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag-stellen/arbeitnehmer/arbeitgeberwechsel-bei-inhabern-einer-bk

Eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist nach über 12 Monaten Besitz der Blauen Karte also nicht mehr notwendig. Trotzdem musst du der Ausländerbehörde den neuen Arbeitgeber mitteilen. Das kannst du per Post oder Online machen.


Viele Grüße
Daniela
 

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